Die Öffung der Ehe für Alle - my-w3dding
14.02.2019 08:01
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Die Ehe für alle in Deutschland – die wichtigsten Facts

In der Liebe spielen Alter, Religion, Herkunft oder Geschlecht keine Rolle. Doch bis es das Gesetz genauso gesehen hat, hat es lange gedauert. Aber endlich ist es auch bei uns so weit – die Ehe für alle macht es seit dem 01. Oktober 2017 für alle Paare in Deutschland möglich zu heiraten. Egal ob sie und sie oder er und er, die gleichgeschlechtliche Hochzeit wurde in die Wege geleitet. Doch warum hat der Beschluss für die homosexuelle Ehe eigentlich so lange gedauert?

Die Homo Ehe als Vorreiter für die gleichgeschlechtliche Hochzeit

Seit dem Jahr 2001 war es in Deutschland möglich als lesbisches oder schwules Paar eine eingetragene Lebenspartnerschaft, auch Homo Ehe genannt, einzugehen. Nun waren gleichgeschlechtliche Paare in manchen Bereichen mit verheirateten heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Unter anderem wurde beispielsweise das Unterhaltsrecht angeglichen, die Erbschaftssteuer wurde hierfür erweitert, das Ehegattensplitting eingeführt oder aber die Stiefkindadoption zugelassen. Rechtlich gesehen gab es zur Eheschließung von heterosexuellen Paaren nur noch einen Unterschied: Das Adoptionsrecht. Und auch die Symbolkraft, welche eine Eheschließung hat, fehlte einfach bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Ehe für alle: endlich ist die gleichgeschlechtliche Hochzeit möglich!

Der Bundesrat brachte 2017 dann endlich den entscheidenden Stein ins Rollen. Zu Recht bezeichnete er das Verbot der homosexuellen Ehe als „konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität“. So wurde am 30.06.2017 der Gesetzentwurf für die gleichgeschlechtliche Hochzeit beschlossen, welcher dann zum 01.10.2017 in Kraft getreten ist.

Deutschland ist bei der Ehe für alle ein echter Nachzügler – bereits in 24 anderen Ländern, unter anderem in Frankreich, Großbritannien oder sogar den USA, war zu diesem Zeitpunkt schon die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt. Die Niederlande waren hier ein absoluter Vorreiter – sie erlaubten als erstes Land der Welt bereits 2001 die standesamtliche Eheschließung von homosexuellen Paaren, hier gab es also die erste Schwulen- oder Lesben-Hochzeit!

Eingetragene Lebenspartnerschaft wird gleichgeschlechtliche Hochzeit

Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften können nun umgewandelt werden in eine homosexuelle Ehe. Dazu müssen beide Lebenspartner persönlich und gemeinsam beim Standesamt erklären, dass sie nun eine homosexuelle Ehe führen möchten. Die Voraussetzungen für die Eheschließung sind genauso wie für heterosexuelle Paare: Keiner der beiden Partner darf sich in einer noch bestehenden Ehe befinden, sie dürfen keine Verwandte gerader Linie bzw. voll – oder halbbürtige Geschwister sein und sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.


Die Ehe für alle ist im Übrigen nicht verpflichtend, homosexuelle Paare können auch einfach weiter in der eingetragenen Lebenspartnerschaft bleiben. Jedoch ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes keine neue eingetragene Lebenspartnerschaft mehr möglich, nun geht nur noch die Eheschließung.


Die wohl bedeutendste Änderung bei der Ehe für alle ist das Adoptionsrecht. Homosexuelle Paare haben endlich das Recht, fremde Kinder zu adoptieren. Bisher konnte sich bei einem lesbischen oder schwulen Paar nur ein Partner für eine Adoption beim Jugendamt bewerben – die Chance als Einzelperson ein Kind adoptieren zu können war allerdings mehr als gering.
Der lange Kampf für die Gleichberechtigung von homosexuellen Paaren hat sich also gelohnt!

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